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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite 130

Sämniszuschlag: Nachsicht

Die

Nachsicht eines Säumniszuschlages ist nicht deshalb zu bewilligen, weil der Abgabepflichtige eine Lastschriftanzeige wegen eines Fehlers der Post erst nach dem Fälligkeitstag der Einkommensteuer-Vierteljahresvorauszahlung bekommen hat - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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