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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite 650

Verrechnung von Subventionen bei Rechtsnachfolge

(BMF) - Nach Ansicht des BMF bestehen keine Bedenken, die im Pkt. 8.2.1. Abs. 2 der Durchführungsrichtlinien zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und zur Bauherrneigenschaft (, Zl. 14 0602/10-IV/14/90), vorgesehene Verrechnung von Aufwendungen mit dem Gesamtbetrag steuerfreier Subventionen auch auf einen Erwerber eines objektgeförderten Hauses mit der Maßgabe anzuwenden, daß der über den Gesamtbetrag der für das Objekt gewährten Subventionen hinausgehende vom Käufer getragene Aufwand gemäß § 28 Abs. 2 bzw. Abs. 3 von diesem geltend gemacht wird. Sollten bereits vom Rechtsvorgänger in Anwendung der Regelung des Pkt. 8.2.1. der genannten Durchführungsrichtlinie steuerlich wirksame Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 geltend gemacht worden sein, bleibt die Nichtabsetzbarkeit allfälliger weiterer Zehntelabsetzungen beim entgeltlichen Erwerber gemäß § 28 Abs. 2 und Abs. 3 EStG davon unberührt. (

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