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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite 638

Beteiligungsertragsbefreiung und Schuldzinsenabzugsverbot

Neue Rechtsprechung des VwGH

Univ.-Prof. Dr. Michael Lang

Nach der bisherigen Verwaltungspraxis fallen Zinsen, die zur Finanzierung der Anschaffung einer unter § 10 KStG fallenden Beteiligung gezahlt werden, unter das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG. Die Finanzverwaltung nimmt einen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen diesen Zinsen einerseits und den steuerfreien Dividenden andererseits an. Diese Auffassung wird im Schrifttum seit langem kritisiert. Die jüngere Rechtsprechung des VwGH und des VfGH zu § 30 EStG hat den Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und Veräußerungsgewinnen bejaht und den Abzug zugelassen. Dies hat die Diskussion zum Umfang des Abzugsverbots nach § 12 Abs. 2 KStG belebt. Im Erkenntnis vom , 94/15/0187, hat der VwGH nunmehr Gelegenheit gehabt, zu dieser Frage nochmals Stellung zu nehmen.

I. Bestätigung der älteren Judikatur des VwGH

Der VwGH hatte den Fall einer Kapitalgesellschaft zu entscheiden, die 1987 eine 75%ige Beteiligung an einer inländischen AG anschaffte und im Jahre 1989 wiederum veräußerte. In den Jahren 1987 und 1988, die Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens waren, fielen aufgrund der Fremdfinanzierung der Anschaffung der Beteiligung Schuldzinsen an. Steuerfreie Beteiligungserträge wurden in den Jahren nicht ausgeschüttet. D...

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