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ÖBA 5, Mai 2023, Seite 376

Verbrauchergerichtsstand: Zum Begriff des „Ausrichtens“ nach Art 17 EuGVVO

https://doi.org/10.47782/oeba202305037601

Art 17 EuGVVO.

Der Begriff des „Ausrichtens“ iSd Art 17 EuGVVO erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen, wobei für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens ein bloßes „doing business“ aber nicht ausreicht.

Aus der Begründung:

[1] Die Vorinstanzen verneinten das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verbrauchergerichtsstands nach Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO und wiesen die Klage zurück.

[2] Der ao Revisionsrekurs des Kl zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf:

[3] 1. Hängt die E von der Lösung einer Frage des Unionsrechts ab, so ist die Anrufung des OGH zur Nachprüfung dessen Anwendung auf der Grundlage der Rsp des EuGH nur zulässig, wenn der zweiten Instanz bei Lösung dieser Frage eine gravierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist (RS0117100). Eine solche liegt hier allerdings aus folgenden Erwägungen nicht vor:

[4] 2. Der Begriff des „Ausrichtens“ iSd Art 17 Abs 1 lit c Alt 2 EuGVVO erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen; für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigk...

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