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ÖBA 4, April 2023, Seite 297

Klauselverfahren: Kontrollfähigkeit von „Datenschutzhinweisen“ in Verfahren nach § 28 ff KSchG

https://doi.org/10.47782/oeba202304029701

Art 6 DSGVO; § 6 KSchG.

Klauselverfahren: Kontrollfähigkeit von „Datenschutzhinweisen“ im Verfahren nach § 28 ff KSchG.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Der kl Verein ist ein nach § 29 KSchG klagebefugter Verein. Die beklP ist ein Versicherungsunternehmen.

[2] Die Bekl verwendet gegenüber Verbrauchern ein als Datenschutzhinweis bezeichnetes Dokument. Im Versicherungsantrag muss der Kunde bestätigen, den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen zu haben.

Der Datenschutzhinweis lautet auszugsweise:

DATENSCHUTZHINWEIS […]

Im Folgenden finden Sie nähere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten. Sollten Sie Anliegen oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben, ersuchen wir Sie, unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@s-versicherung.at zu kontaktieren.

Ihr Versicherungsverhältnis [...]

Umfang der Datenverwendung

Wenn Sie bei uns den Abschluss einer Versicherung beantragen, so geben Sie uns personenbezogene Daten und ggf auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl von Ihnen wie auch von Ihren Angehörigen, Mitarbeitern oder von sonstigen Dritten bekannt. In all diesen Fällen gehen wir grds von Ihrer Berechtigung zur Bekanntgabe di...

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