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SWK 36, 20. Dezember 1995, Seite 089

Wie man doch noch günstig vor Jahresende zu einem Auto kommt (Pernt)

Zur geplanten Abschaffung des Vorsteuerabzuges für Klein-LKW und Kleinbusse

VON MAG. EVA PERNT

Bevor die Budgetverhandlungen gescheitert sind, wurde unter anderem ein Budgetposten ins Gespräch gebracht, der vor allem die Unternehmer treffen sollte: die Abschaffung des sogenannten "Fiskal-LKW".

Worin besteht nun die Attraktivität dieser Fahrzeuge ? Ganz allgemein gilt, daß sich der Unternehmer die in einer ordnungsgemäßen Rechnung ausgewiesene Vorsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die für Zwecke des Unternehmens erfolgen, abziehen kann. Allerdings mit einer Ausnahme, nämlich den PKWs. Das UStG (§ 12 Abs. 2 lit. b) fingiert, daß Ausgaben und AufwendungenS. 090 im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von PKW, Kombis und Krafträdern als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten. Damit entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Für alle anderen Fahrzeuge, insbesondere LKW, Klein-LKW und Kleinbusse, besteht weiter die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Die Liste der Klein-LKW und Kleinbusse wird daher wie ein "who is who der Fahrzeugtypen" gehandelt.

Was passiert, wenn sich die Regelung ändert? Im Zuge der Budgetdiskussion wurde angeregt, den Vorsteuerabzug für Klein-LK...

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