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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 190

Rückstellung für Abfertigungen

Für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Bilanzerstellungstag tatsächlich geendet hat, kann dieRückstellung für Abfertigungenmit dem vollen Betrag der Abfertigungen angesetzt werden — (§ 14 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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