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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 190

Ausscheiden von stillen Gesellschaftern

Beim Ausscheiden vonstillen Gesellschafternist bei Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes aus der Abschichtung von dem Betrag auszugehen, der im Jahr des Ausscheidens zugeflossen ist — (§ 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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