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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 187

VfGH: Stichtagsregelung

StichtagsregelungundGleichheitssatz — (hier: § 45 AWG, § 376 Z 11 GewO)

Die frühere Rechtsprechung (VfSlg. 7708/1975) hat eine gesetzliche Stichtagsregelung mit dem Gleichheitssatz für unvereinbar gehalten, derzufolge „es von den verschiedensten Zufälligkeiten abhängt, vor allem aber auch von manipulativen Umständen“, ob eine bestimmte Rechtsfolge eintritt (vgl. auch VfSlg. 12831/1991).

Ist die Regelung des § 376 Z 11 GewO (Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes je nach Zahl der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag) lückenhaft, so gebietet bereits der Grundsatz verfassungskonformer, mit dem Gleichheitssatz vereinbarter Anwendung der Bestimmung des § 376 Z 11 Abs. 4 GewO 1973, daß nicht nur die Inhaber von Betriebsanlagen, die bereits zum die Zahl von einhundert dort beschäftigten Arbeitnehmern überschritten haben, sondern auch die Inhaber aller jener Altanlagen, die erst später diese für die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes gesetzlich festgelegte Grenze erreicht haben und erreichen, von der diesbezüglichen Verpflichtung betroffen sind. Dieser analogen Anwendung der Verpflichtung zur Erstellung und zur Vorlage eines Abfallwirtschaftskonzeptes auf Altanlagen, die — wann auch immer — nac...

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