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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 185

Schadenersatzleistungen eines Architekten

FürSchadenersatzleistungeneines Architekten an seine privaten Auftraggeber kann kein Vorsteuerabzug beansprucht werden — (§ 16 Abs. 1 Z 1 UStG)

Der Beschwerdeführer hatte 1984 acht Ehepaaren die Errichtungskosten einer Reihenhausanlage geschätzt, um diesen eine Grundlage für ihre Entscheidung zur Verfügung zu stellen, ob sie die Anlage errichten und mit dem Beschwerdeführer hiefür einen Architektenvertrag schließen sollen. Der Beschwerdeführer schätzte die Baukosten mit 1,38 Mio. S je Reihenhaus. 1989 teilte der Beschwerdeführer den Ehepaaren mit, daß von seinem Honorar je Haus noch ca. 25.000 S ausständig seien. Die Zahlung dieser Forderungen erfolgte nicht. Vier Eigentümerehepaare klagten den Beschwerdeführer jedoch auf Schadenersatz in Millionenhöhe mit der Begründung, die seinerzeitige Schätzung, deren Richtigkeit anläßlich des Abschlusses des schriftlichen Architektenvertrages nochmals ausdrücklich zugesichert worden sei, sei grob unrichtig gewesen, die tatsächlichen Baukosten hätten die Schätzung um ein Mehrfaches überstiegen, der Wert der Gebäude liege nach ihrer Fertigstellung erheblich unter den aufgelaufenen Baukosten. Der Rechtsstreit wurde in der Weise außergerichtlich verglichen, daß s...

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