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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 185

Liebhaberei: äußere Umstände

Wenn die äußeren Umstände einer Tätigkeit eher fürLiebhabereials für eine Einkunftsquelle sprechen, kann die Tätigkeit vorläufig als Liebhaberei behandelt werden — (§ 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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