Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 3, Juni 2022, Seite 116

Vertrauensschutz und Beweiserleichterungen bei der Firmenwertabschreibung in der Unternehmensgruppe

Möglichkeit der Kaufpreisbeeinflussung bei einbringungsbedingtem Beteiligungserwerb?

Sebastian Bergmann und Maria Linzner-Strasser

Mit dem AbgÄG 2014 wurde das für Unternehmensgruppen vormals vorgesehene Firmenwertabschreibungsregime des § 9 Abs 7 KStG abgeschafft. Für bereits laufende Firmenwertabschreibungen betreffend vor dem angeschaffte Beteiligungen sieht § 26c Z 47 KStG eine Übergangsregelung dahingehend vor, dass offene FWA-Fünfzehntel dann weiter zu berücksichtigen sind, wenn sich der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung beim Erwerb der Beteiligung auf die Bemessung des Kaufpreises auswirken konnte. Das BFG hatte sich jüngst erstmals mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine tatbestandliche Kaufpreisbeeinflussung auch im Falle eines einbringungsbedingten Beteiligungserwerbs möglich ist. Die dies letztlich verneinende Entscheidung des BFG soll in diesem Beitrag einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

1. Ausgangssachverhalt

Der für die gegenständliche Fragestellung maßgebliche Sachverhalt stellte sich vereinfacht wie folgt dar:

  • In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb einer ganzen Konzerngruppe wurde eine dem erworbenen Konzern zuzurechnende inländische Beteiligung im Wege einer Sacheinlage zum Stichtag in eine inländische Gruppenkörperschaft des übernehmenden Konzerns eingebracht. Das Vorliegen eines nach § 9 Abs 7 KStG ...

Daten werden geladen...