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AVR 3, Juni 2022, Seite 95

Der Antrag auf begleitende Kontrolle gemäß § 153a bis 153g BAO

Überblick über die Erfordernisse und den Ablauf des Antragsverfahrens

Maria Linzner-Strasser

Österreichischen Unternehmen wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 die Möglichkeit eröffnet, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in die begleitende Kontrolle als eine alternative Form der Betriebsprüfung zu wechseln. Im Folgenden werden die zur Vorbereitung und Einbringung des Antrags erforderlichen Maßnahmen überblicksweise erörtert.

1. Überblick

Die „begleitende Kontrolle“ wurde auf Basis des Regierungsprogramms für die Jahre 2017 bis 2022 mit dem Jahressteuergesetz 2018 in der Bundesabgabenordnung in § 153a bis 153g BAO kodifiziert. Damit wurde das seit 2011 laufende vormalige Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“ aufgrund der positiven Erfahrungen in einen Regelbetrieb mit gesetzlicher Grundlage überführt. Die begleitende Kontrolle steht Unternehmen, die die normierten Voraussetzungen erfüllen, offen. Dieses Verfahren ist nicht „keine Betriebsprüfung“, sondern eine alternative Form der Betriebsprüfung. Im Rahmen der begleitenden Kontrolle soll ein vom Unternehmen selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer begutachtetes internes Steuerkontrollsystem (SKS) in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und S. 96einem laufenden Kontakt mit der Abgabenbe...

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