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ASoK 12, Dezember 2015, Seite 476

Weiterversicherung in der Pensionsversicherung trotz ausländischer Pflichtversicherung zukünftig (wieder) möglich

Art 7 Z 1 der Regierungsvorlage zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 (SRÄG 2015), online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_0900/in dex.shtml.

Aufgrund der umfassenden Sachverhaltsgleichstellung nach Art 5 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 schließt eine Pflichtversicherung in einem anderen Mitgliedstaat eine freiwillige Pensionsversicherung in Österreich grundsätzlich aus. Art 14 Abs 3 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 erlaubt ein Nebeneinander von freiwilliger Weiterversicherung und Pflichtversicherung nur dann, wenn die betreffende Person im Mitgliedstaat, in dem die freiwillige Versicherung beantragt wird, bereits aufgrund einer Erwerbstätigkeit versichert war und dieser Staat ein solches Zusammentreffen ausdrücklich oder stillschweigend zulässt.

Dies wird mit der geplanten Regelung des § 8c Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SV-EG) im Rahmen des SRÄG 2015 mit Wirkung ab gewährleistet (RV 900 BlgNR 25. GP):

Eine Pflichtversicherung in einem anderen Staat, für den die Verordnung (EG) Nr 883/ 2004 oder ein Abkommen gilt, steht einer freiwilligen Weiterversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung nicht entgegen, sofern unmittelbar vor dieser Weiterversicherung 12 Pflichtversicherungsmonate i...

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