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AVR 4, August 2022, Seite 183

Vertreterhaftung: Zeitspanne zwischen Entstehung des Abgabenanspruches und Haftungsinanspruchnahme ist bei der Ermessensübung zu berücksichtigen

AVR 2022/16

§ 9 BAO

Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder dem Hervorkommen der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits ist ein Umstand, den die Abgabenbehörde bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer Betracht lassen darf.

Sachverhalt: Die Revisionswerberin war Geschäftsführerin einer GmbH. Mit Haftungsbescheid vom Dezember 2015 wurde sie gemäß § 9 und 80 BAO zur Haftung für die Umsatzsteuer 2003 bis 2006 der GmbH herangezogen. Die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuerbescheide wurden im Juni 2007 erlassen, endgültig rechtkräftig abgeschlossen wurden die Umsatzsteuerverfahren erst im zweiten Rechtsgang (nach Aufhebung einer UFS-Entscheidung aus 2008 durch VwGH-Erkenntnis vom ) mit Erkenntnis des BFG vom August 2015.

Die Geschäftsführerin erhob Beschwerde gegen den Haftungsbescheid und brachte ua vor, das Finanzamt habe bei der Haftungsinanspruchnahme sein Ermessen unrichtig geübt, indem es den langen Zeitraum zwischen Erlassung der Umsatzsteuerbescheide (Juni 2007) und Haftungsinanspruchnahme (Dezember 2015) nicht berücksic...

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