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AVR 4, August 2022, Seite 180

Wiederaufnahme: Kenntnisstand der „abgabenfestsetzenden Stelle" ist maßgeblich

AVR 2022/13

§ 303 BAO

Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln bezieht sich […] auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren.

Sachverhalt: Im Zeitraum bis fand eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO betreffend die Einkommensteuer 2014 des Revisionswerbers statt. Am brachte der Prüfer die (vorläufigen) Feststellungen dem Revisionswerber schriftlich zur Kenntnis und ersuchte um Aufklärung zu einzelnen Besprechungspunkten. Mit Erstbescheid vom wurde die Einkommensteuer 2014 erklärungsgemäß (entsprechend der bereits vor Prüfungsbeginn eingebrachten Einkommensteuererklärung 2014) veranlagt. Mit Bescheid vom wurde das Einkommensteuerverfahren 2014 wegen Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO wiederaufgenommen und ein neuer (verschlechternder) Einkommensteuerbescheid 2014 erlassen.

Der Revisionswerber erhob ua gegen den Wiederaufnahmebescheid Beschwerde und brachte vor, die Tatsachen, auf welche sich die Wiederaufnahme stütze, seien nicht neu hervorgekommen, da sie dem Finanzamt zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides bereits bekannt ge...

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