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AVR 4, August 2022, Seite 156

EuGH: Airbnb muss Steuerbehörden Auskunft geben

Desiree Auer-Wächter

Steuerbehörden dürfen von Vermittlern von Ferienunterkünften wie Airbnb bestimmte Auskünfte über ihre Geschäfte mit Touristen verlangen. Derartige gesetzliche Auskunftspflichten widersprechen nicht dem Unionsrecht. Das hat der Airbnb Ireland, C-674/20, zu einer regionalen Rechtsvorschrift aus Belgien entschieden.

1. Sachverhalt

Airbnb Ireland ist eine irische Gesellschaft, die gegen Entgelt über ein elektronisches Portal ua Geschäftsbeziehungen zwischen potenziellen Mietern und gewerblichen oder nicht gewerblichen Vermietern anbahnt, die Beherbergungsleistungen anbieten.

Gemäß einer Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt (Belgien) über die Regionalsteuer auf Touristenunterkünfte wurde Airbnb Ireland unter Androhung einer Geldbuße dazu aufgefordert, der Steuerverwaltung der Region Angaben über die im Jahr 2017 getätigten Geschäfte zu übermitteln, die Touristen betreffen. Da Airbnb Ireland dem Auskunftsersuchen nicht nachkam, verhängte die Steuerbehörde der Region Brüssel-Hauptstadt neun Geldbußen in Höhe von jeweils 10.000 €. Nach Auffassung von Airbnb Ireland verstoße die regionale Auskunftspflicht gegen das Unionsrecht und insbesondere gegen den Grun...

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