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AVR 4, August 2022, Seite 149

„Asset-Freeze“-Sanktionen im Steuerrecht

Auswirkungen auf die steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern oder Einkünften?

Vera Hellebrandt

Die Verhängung internationaler wirtschaftlicher Sanktionen erfolgt primär auf Veranlassung von EU, USA, Großbritannien und auch durch die Vereinten Nationen. Seit Ende der 1990er-Jahre werden Sanktionen regelmäßig auch gegen Individuen oder sonstige nichtstaatliche Einheiten verhängt. Ein typisches Beispiel für gezielte Sanktionen ist das Einfrieren von Vermögenswerten. Auch anlässlich der seit 2014 andauernden Ukraine-Krise wurde das Vermögen von mehr als tausend Personen und Organisationen eingefroren. Anlässlich der jüngsten Verschärfungen der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen soll behandelt werden, ob sich die zahlreichen Einschränkungen der sanktionierten Personen, über das eingefrorene Vermögen verfügen zu können, auf die steuerliche Zuordnung von Wirtschaftsgütern oder Einkünften auswirken.

1. Verhängung von Sanktionen auf EU-Ebene in der Ukraine-Krise 2022

Die Verhängung von Sanktionen durch die EU folgt einem zweistufigen Verfahren, um den Mitgliedstaaten ihren besonderen Einfluss zu sichern und die Unberührtheit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vor sonstigen Politikbereichen der Union zu wahren. Zunächst erlässt der Rat einen einstimmigen ...

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