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AVR 6, Dezember 2021, Seite 204

Steuerabzug bei Arbeitnehmergestellung

VwGH-Rechtsprechung zur Sicherstellungsfunktion

Vera Hellebrandt

In seiner Entscheidung vom , Ra 2020/13/0089, hat sich der VwGH mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen eine Entlastung von der Abzugsteuer auf Gestellungsvergütungen (§ 99 Abs 1 Z 5 EStG) im Verfahren nach § 240 Abs 3 BAO möglich ist. Dieser Beitrag befasst sich daher mit der vom VwGH in seiner Begründung als zentral erachteten Sicherstellungsfunktion bei der Besteuerung von Gestellungsvergütungen sowie dem Einfluss dieses Sicherstellungsgedankens auf die Verfahren zur Entlastung von der Abzugsteuer.

1. Sachverhalt und Erkenntnis des BFG

Eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft, E-Ltd, die auf internationale Arbeitskräftegestellung im Bereich der Luftfahrttechnik spezialisiert ist, überließ der in Österreich ansässigen P-GmbH Leiharbeitskräfte zur Herstellung von Leichtbauteilen. Die E-Ltd unterhielt keine Betriebsstätte in Österreich, und die gestellten Arbeitskräfte unterlagen keiner unbeschränkten Steuerpflicht. Ferner waren die E-Ltd und die P-GmbH auch nicht in einem Konzernverhältnis miteinander verbunden.

Für den Abrechnungszeitraum Oktober 2015 bis Oktober 2016 verrechnete die britische E-Ltd der österreichischen P-GmbH eine Gestellungsvergütung iHv 777.000 €. Vereinbarungs...

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