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ZWF 6, November 2017, Seite 286

Entgelt für Tatbeitrag kein abgabenrechtlicher Vorteil iSd § 38 FinStrG

ZWF 2017/77

§ 38 FinStrG

Vermögensbestandteile, die der unmittelbare Täter und Abgabenschuldner einem Beitragstäter als Entgelt für seine Tatbeiträge zukommen lässt, bedeuten für sich selbst keinen abgabenrechtlichen Vorteil iSd § 38 FinStrG, auch wenn sie aus seiner Steuerersparnis herrühren.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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