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ZWF 6, November 2017, Seite 257

Sozialversicherungsbeiträge; objektive Bedingung der Strafbarkeit

ZWF 2017/72

§ 153d StGB

; RIS-Justiz RS0131527

Dass die in der Folge der Anmeldung auflaufenden Sozialversicherungsbeiträge nicht vollständig geleistet werden, ist (seit BGBl I 2015/112) objektive Bedingung der Strafbarkeit des § 153d StGB, die bereits dann eintritt, wenn die Forderung innerhalb der dem Beitragsschuldner gegebenen Frist (vgl §§ 58 Abs 1, 59 Abs 1 Z 1 ASVG) nicht zur Gänze beglichen wird.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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