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ZWF 6, November 2022, Seite 222

Die Europäische Staatsanwaltschaft

Struktur und Grundzüge des Verfahrens sowie der Arbeitsweise unter besonderer Berücksichtigung der Ständigen Kammern

Ingrid Maschl-Clausen

Dieser Beitrag beleuchtet die Struktur und die Grundzüge des Verfahrens sowie der Arbeitsweise der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) unter besonderer Berücksichtigung der Ständigen Kammern und zieht einen Vergleich mit dem aktuellen Vorschlag für eine österreichische Generalstaatsanwaltschaft.

1. Allgemeines

Die EUStA – eingerichtet mit Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO) hat mit ihre operative Arbeit aufgenommen. Anders als Eurojust, dessen Zuständigkeit auf die Koordinierung von Strafverfahren beschränkt ist, die weiterhin von nationalen Strafverfolgungsbehörden (meist Staatsanwaltschaften) geführt werden, führt die EUStA als „richtige“ supranationale Staatsanwaltschaft die Strafverfahren selbst. Im Vergleich zu Eurojust ist die materielle Zuständigkeit der EUStA allerdings auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union (sogenannte PIF-Taten) und damit zusammenhängende Taten beschränkt.

Allein im ersten operativen Tätigkeitsjahr hat die EUStA knapp 950 solcher Ermittlungsverfahren geführt sowie mehr als 4.000 Anzeigen erhalten un...

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