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ZWF 6, November 2022, Seite 220

Wurzeln und vorläufiges Ergebnis der Ausbildung einer Europäischen Staatsanwaltschaft

Frank Höpfel

Als Ergebnis langer Vorarbeiten wurde 2017 die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) verabschiedet. Dieser Schritt war für die Entwicklung des Europastrafrechts von nachgerade historischer Bedeutung. Zu Recht spricht daher Kert von einem „ganz wesentlichen Meilenstein in der strafrechtlichen Verfolgung von Betrugstaten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind“.

1. Rückblick

Um die Stellung der EUStA zu verorten, ist an die Wurzeln des Vorhabens zu deren Installierung zu erinnern. Eine wesentliche Grundlage für die Schaffung der EUStA bestand in den akademischen Arbeiten am im Kreis um Mireille Delmas-Marty (Paris) und John R. Spencer (Cambridge) entwickelten „Corpus Iuris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union“. Dem Thema der Verträglichkeit des Corpus Iuris mit den nationalen Rechten widmete sich in der Folge die um John A.E. Vervaele (Utrecht) erweiterte Gruppe um Delmas-Marty. Zu ihrer mehrbändigen Studie konnten wir, wie dort angeführt, aus österreichischer Sicht beitragen.

Intensiv befasste sich ...

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