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ZWF 3, Mai 2023, Seite 159

Berufsgeheimnisse im Abgabenverfahren

ZWF Redaktion

§ 171 BAO

Joklik-Fürst, Berufsgeheimnisse im Abgabenverfahren, RdW 2022, 438

Den diversen Berufsgeheimnissen kommt im Abgabenverfahren mitunter unterschiedliche Bedeutung zu:

  • Die Verschwiegenheitspflicht des berufsmäßigen Parteienvertreters führt zu einem Aussageverweigerungsrecht gemäß § 171 Abs 2 BAO. Dieses Aussageverweigerungsrecht steht den Parteienvertretern auch zu, wenn keine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht der Aussage entgegenstünde (zB bei Zustimmung des Klienten).

  • Das Bankgeheimnis führt im eigenen Abgabenverfahren des Geheimnisträgers (Kreditinstituts) dazu, dass die abgabenbehördliche Prüfung des Kreditinstituts mit Rücksicht auf die gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht nicht zum Anlass genommen werden kann, abgabenrechtliche Feststellungen in Bezug auf die Kunden des Kreditinstituts zu treffen. Werden Organen von Behörden dem Bankgeheimnis unterliegende Tatsachen bekannt, so haben diese das Bankgeheimnis als Amtsgeheimnis zu wahren. Ohne Entbindung dürfen diese solche Geheimnisse nicht in anderen Abgabenverfahren verwerten.

  • Auch die Berufsgeheimnisse der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie der Ärzte müssen nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsp...

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