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ZWF 3, Mai 2023, Seite 138

Information; Dokumentation; Nichtschuld; Täuschung

ZWF Redaktion

§§ 147, 153, 156, 162, 223, 293 StGB; § 39 FinStrG; § 11 UStG

Rebisant, Der Schein (be)trügt – Die Scheinrechnung im Strafrecht, GRAU 2023, 31

Scheinrechnungen können – strafrechtlich betrachtet – Abgaben verkürzen, Forderungen oder eine Vermögensverringerung vortäuschen, eine Vermögensverringerung ohne Gegenleistung decken oder verschleiern, eine Verbindlichkeit vorschützen oder als Beweismittel in einem Verfahren dienen. Dadurch können unterschiedliche strafbare Handlungen und Finanzvergehen begründet sein.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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