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ZWF 3, Mai 2023, Seite 137

Mobiltelefon; Sicherstellung; Berufsgeheimnisschutz; Umgehung; Recht auf Widerspruch; Versiegelung

ZWF Redaktion

§§ 109112, 144 Abs 2, 157 Abs 1 Z 2 und Abs 2 StPO

Ghazanfari, Sicherstellung von Mobiltelefonen und Berufsgeheimnisschutz, in Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2022 (2022) 51

Smartphones sind mittlerweile fester Bestandteil des Lebens sowie des persönlichen und beruflichen Alltags. Werfen die Strafverfolgungsbehörden einen Blick in ein Endgerät – sei es im Zuge einer offenen oder verdeckten Maßnahme – offenbart dieses nicht mehr ausschließlich (die vergangene) Mensch-zu-Mensch-Kommunikation – Kommunikation im sozialen Sinn –, sondern spiegelt vielmehr die Persönlichkeit der Nutzerin wider. In der Regel verwendet sie hierfür neben ihrem „Diensthandy“ auch das private Smartphone. Wird im Zuge eines Ermittlungsverfahrens ihr (privates) Mobiltelefon sichergestellt und befinden sich auf diesem – zumindest teilweise – vertrauliche Inhalte, so stellt sich die Frage, inwiefern diese Informationen zunächst eingesehen werden und in einem weiteren Schritt verwendet bzw verwertet werden dürfen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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