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ZWF 3, Mai 2023, Seite 111

Criminal Compliance mit System meistern

Elias Schönborn und Robert Keimelmayr

In Zeiten omnipräsenter Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen im Bereich der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung steigt auch das Interesse an der Schaffung effektiver interner Regeln zur Vermeidung von Non-Compliance und deren vielfältigen negativen Auswirkungen. Zuletzt haben daher insbesondere Formen der strafrechtlichen Compliance – auch als Criminal Compliance bezeichnet – Eingang in die Praxis gefunden. Auch hier gilt: Nur mit einem auf das konkrete Unternehmen zugeschnittenen Compliance-Management-System (CMS) kann effektiv strafrechtlichen Verstößen vorgebeugt werden.

1. Criminal Compliance und deren Ziele

Criminal Compliance beschäftigt sich vorwiegend mit der Verhinderung von Strafrechtsverstößen. Die Relevanz ergibt sich für nationale Unternehmen spätestens seit Inkrafttreten des VbVG im Jahr 2006, das eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden begründen kann. Unternehmen sind üblicherweise bestrebt, einen möglichst weiten Bogen um sämtliche strafrechtlich relevanten Vorgänge und die damit einhergehenden Risiken und Nachteile zu machen. Dementsprechend zielen auch die Instrumente der Criminal Compliance auf die Schaffung einer zusätzlichen „Schut...

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