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ZWF 6, November 2015, Seite 285

Sachverständigenbeweis; Befangenheit

ZWF 2015/51

§§ 47 Abs 1 Z 3, 126 Abs 4 Satz 1 StPO

Ein Antrag, einen im Ermittlungsverfahren über Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig gewesenen Sachverständigen infolge daraus behaupteter Befangenheit nicht auch für die Hauptverhandlung zu bestellen, muss Anhaltspunkte aufzeigen, die iZm der konkreten Tätigkeit dieses Sachverständigen im Ermittlungsverfahren gegen dessen Neutralität sprechen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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