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ZWF 6, November 2019, Seite 250

Notwendigkeit der Offenlegung des Vertretungsverhältnisses

ZWF Redaktion

§ 246 Abs 1 BAO

Klumpner, Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, BFGjournal 2019, 273

Wird eine Bescheidbeschwerde durch einen Vertreter eingebracht, so ist auf das Vertretungsverhältnis in geeigneter Weise hinzuweisen. Im Betreff der Beschwerde bloß den Namen und die Steuernummer der Person anzugeben, die vertreten werden soll, ist nicht ausreichend.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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