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ZWF 6, November 2019, Seite 236

Terrorismusfinanzierung, Vermögenswerte, finanzielle Mittel

ZWF 2019/71

§ 278d StGB

; RIS-Justiz RS0132765

Vermögenswerte iSd § 278d StGB sind mit Blick auf Art 1 Z 1 Terrorismusfinanzierungs-Übereinkommen, BGBl III 2002/102 („finanzielle Mittel“), alle Arten von Vermögenswerten, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören und ob sie legalen oder illegalen Ursprungs sind.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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