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ZWF 5, September 2022, Seite 196

Beschuldigtenvernehmung; Folter; unzulässige Vernehmungsmethoden; Nichtigkeit der Aussage; Verwendungsverbot

ZWF Redaktion

§§ 7 Abs 2, 152, 164, 166, 281 Abs 1 Z 2 bis 4 StPO; Folterübereinkommen

Schwaighofer, Der unerlässliche Ausschluss eines Beweismittels – Zur Geltendmachung von Folter und anS. 197derer schwerwiegender Verletzungen von Regeln über die Beschuldigtenvernehmung, JSt 2022, 357

Der Beitrag geht der Frage nach, wann die Aussage eines Beschuldigten, die durch Folter oder unzulässige Vernehmungsmethoden zustande gekommen ist, nichtig ist, und wie deren Verwendung in der Hauptverhandlung verhindert bzw durch ein Rechtsmittel bekämpft werden kann.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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