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ZWF 6, November 2020, Seite 273

Das Amt für Betrugsbekämpfung

Aufbau, Organisation und Praxisfragen

Alfred Hacker, Christian Ackerler, Wilfried Lehner, Elfriede Teichert und Ernst Radlwimmer

Das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) wird ab 2021 zum kontrollierenden, ermittelnden und sanktionierenden Part der Finanzverwaltung und neben den finanzstrafrechtlichen Aufgaben samt gerichtlicher Strafverfolgung auch die finanzpolizeilichen Agenden übernehmen.

1. Das neue Amt

1.1. Ein erster Überblick

Mit tritt das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2020 außer Kraft und die neue Organisationsstruktur der Finanzverwaltung wird in die BAO übernommen. Mit dem Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG) wurde der Bundesminister für Finanzen beauftragt, ein einziges Amt für Betrugsbekämpfung mit Wirkungsbereich für das gesamte Bundesgebiet einzurichten. Das ABB ist dabei in Geschäftsbereiche zu gliedern.

Als Teil der Finanzorganisationsreform übernimmt das ABB inhaltlich die Aufgabenstellungen der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzämter als Finanzstrafbehörden. Im Vollzugsbereich der Normen des FinStrG ist das ABB Finanzstrafbehörde, in den Bereichen Finanzpolizei, Steuerfahndung und als Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit hingegen Verwaltungsbehörde.

Diese Zusammenführung soll die Finanzverwaltung in der Bekämpfung steuerunehrlichen Verhaltens (i...

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