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ZWF 1, Jänner 2023, Seite 30

Amtsträger; Beamter; Untreue; öffentliches Interesse; Einwilligung

ZWF Redaktion

§§ 74, 153, 304 StGB

Singer, Öffentliche Unternehmen und Strafrecht, GRAU 2022, 171

Öffentliche Unternehmen sind durch die dominante Stellung des Staats gekennzeichnet. Dieses Merkmal führt im Strafrecht zu Besonderheiten, die der Unternehmensjurist im öffentlichen Unternehmen kennen muss, um mögliche Strafbarkeitsrisiken beurteilen und diesen vorbeugen zu können. Der vorliegende Beitrag geht den Fragen nach, wer im öffentlichen Unternehmen Amtsträger und Beamter ist und ob öffentliche Interessen bei unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden dürfen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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