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ASoK 4, April 2023, Seite 148

Steuerbegünstigte Abfertigung bei Übernahme durch den Beschäftiger bzw Wechsel im Konzern

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Nach der ständigen Rechtsprechung ist bei zwei unmittelbar aneinander anschließenden Dienstverhältnissen zum selben Arbeitgeber von einem einheitlichen Dienstverhältnis auszugehen, wenn eine unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde. Wenn die unmittelbar aneinander anschließenden Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Rechtsträgern abgeschlossen werden, greift diese Regelung grundsätzlich aber nicht:

1. Abfertigungen an Religionslehrer, deren Dienstverhältnisse mit der Religionsgemeinschaft anlässlich der Überführung in ein Vertragsbedienstetenverhältnis einvernehmlich beendet wurden, sind nach dem angeführten VwGH-Erkenntnis auch dann steuerbegünstigt, wenn die Dienstverhältnisse nur unter der Voraussetzung der Übernahme durch die Gebietskörperschaft aufgelöst wurden und sich die ausgeübte Tätigkeit und die Vergütung der Lehrer nicht geändert haben.

Meines Erachtens wird man generell von keiner unveränderten Fortsetzung eines Dienstverhältnisses ausgehen können, wenn das Dienstverhältnis mit dem Überlasser anlässli...

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