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ASoK 4, April 2023, Seite 126

VfGH hebt Bestimmungen zur Sozialhilfe im Bund und in Wien auf

Der VfGH hat in seinen jüngsten Beratungen Bestimmungen sowohl des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) des Bundes als auch des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (Wr MSG) als verfassungswidrig aufgehoben.

Mit dem SH-GG aus dem Jahr 2019 legte der Bund Höchstgrenzen für Sozialhilfeleistungen fest. Um darüber hinaus einen erhöhten Wohnbedarf zu decken oder besondere Härtefälle zu vermeiden, dürfen die Länder ausschließlich Sachleistungen gewähren. Es ist, so der VfGH, sachlich nicht gerechtfertigt und widerspricht daher dem Gleichheitsgrundsatz, dass diese Zusatzleistungen ausnahmslos als Sachleistungen gewährt werden dürfen. Zwar ist einerseits das Ziel dieses Sachleistungsgebots, die Verwendung von Leistungen für jenen Zweck sicherzustellen, für den sie gewährt werden, legitim. Höheren Leistungen (etwa für Mietkosten) steht andererseits aber ein höherer Bedarf gegenüber, den Hilfsbedürftige nicht beeinflussen können (zB besonders hohe Mieten). Es kann also sachliche Gründe dafür geben, auch Zusatzleistungen durch Geld abzudecken.

Nach dem SH-GG dürfen die monatlichen Leistungen für Personen, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, maximal 70 % dieses Richtsatzes betragen. Das Wr MS...

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