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ZWF 6, November 2021, Seite 280

Verbandsverantwortlichkeit; rechtliches Gehör; Entscheidungsträger

ZWF 2021/63

§ 3 VbVG; Art 6 EMRK; § 164 StPO

OLG Linz , 9 Bs 153/21w (nicht veröffentlicht)

Hat eine natürliche Person in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Möglichkeit zur Stellungnahme und diese auch hinreichend wahrgenommen, wird nach Ansicht des OLG Linz insoweit auch das rechtliche Gehör eines mitangeklagten Verbands, den diese Person als Geschäftsführer vertritt, hinreichend gewahrt, auch wenn sich die Stellungnahmen überwiegend auf die Verantwortung der natürlichen Person bezogen haben. Einen auf Verletzung des rechtlichen Gehörs des Verbands gestützten Anklageeinspruch hat das OLG Linz dementsprechend abgewiesen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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