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ZWF 6, November 2021, Seite 274

Rückschaufehler im Strafrecht: die Business Judgment Rule

Fabian Teichmann und Marie-Christin Falker

Als Rückschaufehler bezeichnet man in der Psychologie einen Bias, bei dem die Vorhersehbarkeit eines Schadensereignisses durch das Wissen um dessen Ausgang nachträglich anders bewertet wird als zuvor. Dieser Beitrag behandelt die Relevanz von Rückschaufehlern in der Beurteilung strafrechtlicher Delikte – insb iZm der Business Judgment Rule. Die Autoren zeigen auf, weshalb bei Ex-post-Bewertungen von Sachverhalten Vorsicht geboten ist und wie Rückschaufehler bestmöglich vermieden werden können.

1. Grundlegendes

Die Vorhersehbarkeit eines Schadensereignisses wird rückblickend oft überschätzt. Ob die Folgen einer Handlung oder eines Ereignisses jedoch tatsächlich mit dem ursprünglichen Wissensstand vorhersehbar waren, ist in vielen Fällen fragwürdig. Das zugrunde liegende psychologische Phänomen wird als Rückschaufehler bzw Hindsight Bias bezeichnet und wurde erstmals im Jahr 1975 durch Fischhoff untersucht. Seither hat sich die Lehre der kognitiven und sozialen Psychologie regelmäßig mit Rückschaufehlern auseinandergesetzt. Ua betrifft das Phänomen Rückschaufehler neben den Rechtswissenschaften auch die Ökonomie, die ärztliche Diagnostik, das Vorhersagen von Sportevents und die Politik...

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