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ZWF 6, November 2016, Seite 278

Anforderungen an die subjektive Tatseite bei Abgabenerhöhung

ZWF Redaktion

§ 29 Abs 2 und 6 FinStrG

Schmutzer, Selbstanzeige: eigenständige Entrichtungsvorschriften auch für Abgabenerhöhungen, BFGjournal 2016, 326;

Es genügt bei § 29 Abs 6 FinStrG, dass die Anforderungen an die subjektive Tatseite für das Bestehen eines Finanzvergehens bei einem genannten Täter gegeben sind.

Anmerkung

Der Zuschlag ist auf dem Abgabenkonto, auf das auch die Stammabgabe verrechnet wird, zu verbuchen (Reger, Abgabenerhöhungen und Strafaufhebung, in Koran/Moser [Hrsg], Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung, FS Ritz [2015] 255 [258]).

Rainer Brandl / Roman Leitner

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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