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ZWF 6, November 2016, Seite 277

Strafbemessung bei Amtsträger

ZWF 2016/51

§ 23 FinStrG; §§ 32, 33 StGB

Ein enormer Imageschaden der Republik Österreich und ein amtsmissbräuchliches Vorgehen in leitender und kontrollierender Funktion sind zwar keinem der in § 33 StGB genannten Gründe gleichwertig, aber sehr wohl im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung (§ 32 StGB) als aggravierend zu werten.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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