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ASoK 12, Dezember 2019, Seite 456

VfGH prüft Sozialversicherungsorganisationsreform

Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der österreichischen Sozialversicherung wurden beim VfGH bisher insgesamt 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht. Die Anträge richten sich insbesondere gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse. Die Antragsteller sehen darin einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung. Die Sozialversicherungsorganisationsreform war im Oktober Gegenstand einer öffentlichen mündlichen Verhandlung des VfGH. Im Zentrum standen dabei unter anderem Fragen der Effizienz der Zusammenlegung, der Parität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Gremien sowie der Übertragung der Sozialversicherungsprüfung. Die Beratungen des VfGH werden nun ab in der Dezember-Session fortgesetzt.

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