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ASoK 12, Dezember 2020, Seite 474

III. Neuerungen im Sozialversicherungsrecht

Julia Dujmovits

In den Sitzungen des Nationalrats Mitte November 2020 wurde zum einen das Budgetbegleitgesetz 2021 beschlossen (132/BNR 27. GP), das Regelungen für die Pensionsanpassung 2021 enthält, und zum anderen wurde das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 (SVÄG 2020) beschlossen (146/BNR 27. GP), das einerseits Anpassungen im Leistungsrecht der Pensionsversicherung vornimmt und andererseits die Geltungsdauer mehrerer Maßnahmen, die mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang stehen, verlängert, beschlossen. Des Weiteren erfolgt durch diese Novelle auch eine geringfügige Anpassung der Bestimmung über die Beschaffung von Schutzausrüstung durch die Österreichische Gesundheitskasse. Die Beschlussfassung der beiden Sammelgesetze durch den Bundesrat sowie die Kundmachung bleiben abzuwarten.

1. Pensionsversicherungsrecht

1.1. Pensionsanpassung 2021

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2021 wird durch Verordnung unter Bedachtnahme auf den Richtwert mit 1,015 festgesetzt werden. Darüber hinaus erhalten Bezieher kleinerer und mittlerer Pensionen zur Kaufkraftstärkung zusätzliche Zahlungen in Form einer nach dem Gesamtpensionseinkommen abgestuften Pensionserhöhung:

  • Pensionen bis zu 1.000 Euro werden um 3,5 % erhöht.

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