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ZVers 6, November 2020, Seite 299

Anspruch auf Beseitigung unwirksamer AGB-Klauseln

Am Beispiel von allgemeinen Versicherungsbedingungen

Anna Kohlreiter

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob ähnlich wie in Deutschland auch nach österreichischem Recht ein Anspruch auf Beseitigung unwirksamer Klauseln in allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht.

1. Ausgangslage

In der Entscheidung vom , I ZR 184/15, hatte der deutsche BGH zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg als Klägerin und der Beklagten, die kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen anbietet, zu entscheiden, ob eine neue Klausel unangemessen benachteiligend und wettbewerbswidrig ist. Die Klägerin beantragte neben einem Unterlassungsbegehren auch, die Beklagte zu einer „Folgenbeseitigung“ zu verurteilen. Konkret lautete ihr Begehren auf Auskunftserteilung durch die Beklagte, nämlich welchen Versicherungsnehmern sie die wettbewerbswidrige Klausel übermittelte. Zusätzlich begehrte sie die Versendung einer Richtigstellung in der Form, dass die Beklagte ein individualisiertes Berichtigungsschreiben mit einem konkret vorgegebenen Inhalt an die zuvor bekannt gegebenen Versicherungsnehmer zu übermitteln habe. Der BGH erkannte zwar, dass sich die Klägerin betreffend den Beseitigungsanspruch nicht auf das deutsche Unterlassungsklagengesetz stützen könne, sehr wohl könn...

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