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ZVers 6, November 2020, Seite 294

Die „Gefahren des täglichen Lebens“

Ausgewählte Aspekte einer schillernden Risikoumschreibung

Johann Höllwerth

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden aus Gefahren des täglichen Lebens, die bisweilen existenzgefährdende Ausmaße einerseits für den Geschädigten und andererseits für den Haftpflichtigen annehmen können. Ob für das verwirklichte Risiko Versicherungsdeckung besteht, hängt entscheidend davon ab, ob dieses in die genannte Risikoumschreibung fällt. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die dazu vorliegende höchstgerichtliche Judikatur vermitteln.

1. Einleitung

Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich bekanntlich auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. (Muster-)Bedingungen sehen zwar eine ganze Reihe von näher umschriebenen Bereichen vor, die als solche Gefahren gelten, doch handelt es sich dabei nicht um taxative Aufzählungen (arg: „insbesondere“). Daher ist im Einzelfall vielfach eine Auslegung des Begriffs „Gefahren des täglichen Lebens“ notwendig. Zu den dabei maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen hat sich bereits eine recht reichhaltige Rechtsprechung entwickelt, die in gewisser Weise als Ausdruck dessen verstanden werden kann, was in einer Gesellschaft im Verlauf der Zeit und im Wandel...

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