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ZVers 1, Jänner 2023, Seite 43

Sturmschadensversicherung: Keine analoge Anwendung feuerversicherungsrechtlicher Regelungen

ZVers Redaktion

RSS-E 60/22

1. § 94 VersVG schafft einen Ausgleich zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vor dem Hintergrund des § 11 VersVG und der zu erwartenden umfangreichen Ermittlungen bei großen Feuerschäden.

2. Die Analogiefähigkeit ist zwar bei vergleichbarer Situation im Rahmen der Regulierung von Schadensfällen wie bei der Feuerversicherung nicht vollkommen ausgeschlossen. Zur Beantwortung der Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit einer analogen Anwendung feuerversicherungsrechtlicher Regelungen auf andere Sparten der Sachversicherung muss auf § 81 ff VersVG eingegangen werden. Analogieschlüsse könnten zwar aus der historisch zufälligen Aufnahme verschiedener Versicherungssparten und mangelnder praktischer Relevanz zur damaligen Zeit erklärt werden, die Sonderregelungen für die Feuerversicherung sprechen jedoch dafür, dass diese – bedingt durch das besonders schadensträchtige und schwerwiegende Risiko – beabsichtigt sind. Aufgrund der Besonderheiten der Feuerversicherung ist daher, wie G. Saria ausführt, der grundsätzlichen Ablehnung einer analogen Anwendung auf andere Sparten der Sachversicherungen zuzustimmen.

Die Versicherungsnehmerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine „Gewerbeversicherung für ...

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