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ZVers 3, Mai 2022, Seite 114

EIOPA-Leitlinien und aufsichtsbehördliche Kontrolle der Einhaltung anerkannter Grundsätze eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs unter Solvency II

Anmerkungen zum Urteil des deutschen BVerwG vom 21. 4. 2021, 8 C 18.20

Stephan Korinek

Höchstgerichtliche Entscheidungen zum Versicherungsaufsichtsrecht haben Seltenheitswert. Das vorliegende Urteil vom , 8 C 18.20, wurde zwar vom deutschen BVerwG gefällt, doch ist es sowohl aufgrund der ähnlichen Rechtslage und als auch des Österreichbezugs des Falles (die Klägerin ist ein österreichisches Versicherungsunternehmen) von Interesse. Die Entscheidung bezieht sich auf eine Sammelverfügung der BaFin im Zusammenhang mit den EIOPA-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen (im Folgenden kurz: EIOPA-Leitlinien) und enthält auch allgemeine Aussagen zur Rechtsaufsicht.

1. EIOPA-Leitlinien

Im Grunde geht es darum: Versicherungsunternehmen sollen nach den erwähnten EIOPA-Leitlinien

  • eine Beschwerdemanagement-Policy erstellen und implementieren;

  • eine Beschwerdemanagementfunktion einrichten;

  • Beschwerden registrieren;

  • Aufsichtsbehörden über erhaltene Beschwerden und deren Bearbeitung informieren;

  • die interne Weiterverfolgung der Beschwerdebearbeitung (Analyse, Grundursachen, Korrektur) sicherstellen;

  • Kunden informieren;

  • Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden vorsehen.

In den EIOPA-Leitlinien geht es also primär um die Organisation der Beschwerdebearbeitung und...

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