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ZVers 4, Juli 2022, Seite 194

Betriebsunterbrechungsversicherung: Deckungsbeitrag und Unterversicherung

ZVers Redaktion

RSS-E 8/22

1. In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird der Versicherungswert in der Regel durch den Deckungsbeitrag bestimmt, den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Betriebs während der dem Eintritt der versicherten Gefahr folgenden 12 Monate erwirtschaftet hätte.

2. In einem weiteren Schritt ist zu ermitteln, welcher Deckungsbeitrag im Schadenszeitraum nicht erwirtschaftet werden konnte. Gemäß Art 6.4 AFBUB ist dabei darauf Bedacht zu nehmen, dass bei Betrieben, in denen der Deckungsbeitrag nicht gleichmäßig im gesamten Betriebsjahr erwirtschaftet wird, bei der Berechnung der Ersatzleistung jener Teil des während der Haftungszeit nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrags auszuscheiden ist, der in einem außerhalb der Haftungszeit liegenden Zeitabschnitt bereits erwirtschaftet worden ist oder noch erwirtschaftet werden kann.

3. Im Weiteren wäre dann eine allfällige Unterversicherung zu berücksichtigen, soweit sich die Antragsgegnerin in einem streitigen Verfahren auf eine solche berufen sollte. Auch diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich die Unterversicherung am Verhältnis zwischen dem vereinbarten und dem in den ersten 12 Monaten ab dem Versicherungsfall potenziell ...

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