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ZVers 4, Juli 2022, Seite 192

Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte

ZVers Redaktion

RSS-E 2/22

Sind in einer Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte auch Versicherungsfälle versichert, in denen der Versicherungsnehmer „aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Dienstgebern, von Arbeitnehmern des Dienstgebers oder von Dritten“ in Anspruch genommen wird, so ist damit keine Einschränkung auf Prozesse vor dem Arbeitsgericht verbunden. Die Deckung wäre dann bei Inanspruchnahme des versicherten Dienstnehmers durch Dritte sinnlos, weil das Arbeits- und Sozialgericht für solche Prozesse gar nicht zuständig ist.

Der Versicherungsnehmer hat eine Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte abgeschlossen. Versichert ist er dabei in Ausübung seiner unselbständigen Tätigkeit, nicht aber als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person. Es besteht dabei ein Arbeitsgerichts-Rechtsschutz sowie ein Haftungs- und Regress-Rechtsschutz. Tatsächlich besteht ein Dienstvertrag mit einer GmbH & Co KG als leitender Angestellter; später wurde ihm auch Prokura erteilt. Die Alleingesellschafterin der GmbH und Kommanditistin der GmbH & Co KG brachte eine Schadenersatzklage gegen den Versicherungsnehmer ein. Er und ein zweiter Mitarbeiter sollen die Klägerin geschädigt haben, indem sie einem...

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