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ZVers 4, Juli 2022, Seite 184

Unfallversicherung: Die auf Ergebnisse eines Sachverständigen zum Invaliditätsgrad gestützte Beweiswürdigung ist nicht reversibel

§ 502 Abs 1 ZPO

1. Die durch die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens gestützte Beweiswürdigung der Vorinstanzen ist nicht reversibel.

2. Die auf die Ergebnisse des Gutachtens gestützte Feststellung der Invalidität ist eine Tatfrage. Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze unterlaufen ist. Dies konnte die Klägerin nicht nachweisen.

Aus der Begründung des OGH:

1.1. bis 1.3. ...

2. Die Feststellung des Invaliditätsgrades (Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten) stellt – entgegen der Ansicht der Beklagten – eine Tatfrage dar, die im Revisionsverfahren nicht überprüft werden kann (RIS-Justiz RS0118909). Soweit sie die Feststellung zur unfallbedingten Dauerinvalidität des rechten Beines aufgrund dessen Funktionsminderung durch die Amputation des Unterschenkels von rund 65 % von 70 % des vollen Beinwerts bemängelt, bekämpft sie unzulässigerweise die durch die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens gestützte Beweiswürdigung der Vorinstanzen; einen Verstoß des Sachverständigen gegen zwingende Denk...

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