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BFGjournal 12, Dezember 2012, Seite 429

Zufluss einer Vergütung an den Alleingesellschafter ohne faktischen Mittelfluss

Ernst Marschner und Bernhard Renner

Erfolgt der Zufluss einer Geschäftsführervergütung (hier: Gewinntantieme) an einen an einer GmbH allein beteiligten Gesellschafter zwar nicht im „klassischen Sinn“ (Barauszahlung, Überweisung auf ein Konto, Verbuchung auf dem Verrechnungskonto), kann dieser angesichts der Dominanz des Anteilseigners dennoch steuerlich relevant gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 sein, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist und sich gegen eine zahlungsfähige Gesellschaft richtet. Der beherrschende Gesellschafter hat es nämlich in der Hand, sich geschuldete Beträge faktisch auszahlen zu lassen oder darauf zu verzichten.


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RV/0339-L/09

1. Der Fall

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer war an einer GmbH zu 100 % beteiligt. Laut Geschäftsführervertrag bzw. dessen zweimaligen Ergänzungen, auf welchen sich jeweils zwei Mal seine Unterschrift – offenkundig als Organ sowie als „Dienstnehmer“ – befindet, setzte sich sein Bezug aus einer umsatz- und einer gewinnabhängigen Komponente zusammen. Im berufungsgegenständlichen Jahr wurde die Gewinntantieme jedoch ohne Begründung nicht als Einnahme angesetzt.

Seitens des Finanzamts erfolgte nach einer Außenprüfung ein Ansatz der Tantieme: Diese sei stets so umgesetz...

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