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ASoK 12, Dezember 2016, Seite 505

Handwerkerbonus verlängert

, BMF-142900/0010-III/1/2016, BMF-AV 2016/184.

Nach dem Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen geändert wird, BGBl I 2016/45, sind Förderungen für das Jahr 2017 nur dann zu gewähren, wenn die reale Veränderung der Wirtschaftsleistung in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 gegenüber der Vorjahresperiode ein bestimmtes Ausmaß nicht erreicht. Da diese Voraussetzung nach dem angeführten Erlass eingetreten ist, wird der Handwerkerbonus auch 2017 ausgezahlt.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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